Sonntag, 29. September 2013

Staatsanwalt entlastet Staatsanwalt

Wurden vom Staatsanwalt Beweise zur eigenen Entlastung frisiert
Das Legalitätsprinzip des Strafgesetzbuches besagt, dass ein Staatsanwalt eine ihm angezeigt Straftat verfolgen und Ermittlungen einleiten muss, sofern hinreichender Tatverdacht besteht. Dabei hat er nach dem Prinzip „im Zweifel für das Härtere“ zu handeln. Er hat also kein Ermessensspielraum, ob er ermitteln will oder nicht. So will es das Gesetz. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Denn die Staatsanwälte sind an die Weisungen ihrer Vorgesetzten in den Ministerien gebunden. Die personelle Überlastung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften tut da häufig noch ein Übriges und dies führt vielfach dazu, dass Anzeigen in aller Regel erst einmal abgewiesen werden und auch Beschwerden erfolglos bleiben. Ob dies auch eine Rolle bei meiner Strafanzeige gespielt hat, lässt sich (noch) nicht sagen. Doch vieles spricht dafür, dass die Justiz in Baden-Württemberg in meinem Fall nicht nur versagt hat, sondern aktiv verhindern wollte, dass die Verantwortlichen in einem Medizinskandal strafrechtlich belangt oder die Gesetzesverstöße doch zumindest als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.  

Vorgeschichte

Meine Frau Monika Kranz- sie hatte ihren Namen nach unserer Hochzeit behalten- bekam im April 2005 von ihrer Ärztin das Medikament Zoloft, ein Mittel so genanntes SSRI-Antidepressiva, verschrieben. Die Ärztin sagte ihr, es sei ein Simmungsaufheller und wird ihr helfen. Wir hatten uns trotzdem die Packungsbeilage sehr genau durchgelesen. Sie enthielt zu dieser Zeit noch keinen Hinweis zum erhöhten Suizidrisikos von Zoloft. Was wir nicht wussten war, dass in Fachkreisen diese Risiko schon seit den 90er Jahren bekannt war und auch das Unternehmen Pfizer hiervon gewusst haben musste. Dies zeigen zahlreiche Dokumente. In den USA wurde daher im Herbst 2004 von der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA ein Warnhinweis zum Suizidrisiko bei Kindern und Jugendlichen verpflichtend vorgeschrieben, nachdem von der FDA ein doppelt so hohes Risiko festgestellt wurde. Knapp zwei Wochen nach Einnahme von Zoloft hatte sich meine Frau das Leben genommen. Ihr Tod kam für mich und ihre Tochter vollkommen unerwartet. Hätte es zu diesem Zeitpunkt einen Warnhinweis zum Suizidrisiko von Zoloft auch in Deutschland gegeben, hätte ihr Tod vermieden werden können.  

Strafanzeige

Im März 2006 hatte ich daher Strafanzeige gegen die Pfizer Pharma GmbH bei der Staatsanwaltschaft Köln eingereicht wegen fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen die Kennzeichungs- und Meldepflichten nach dem Arzneimittelgesetz bezüglich des Medikamentes Zoloft. Von der Staatsanwaltschaft Köln wurde die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weitergereicht, da das Unternehmen dort seinen Sitz hatte. Doch die Anzeige wegen fahrlässiger Tötung wurde von der Staatsanwaltschaft aus fadenscheinigen Gründen zurückgewiesen und auch die Beschwerde und ein gerichtlicher Antrag auf Erhebung der Anklage hatten keinen Erfolg. Die Akte sollte nunmehr an die zuständige Behörde zur Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz weiter geleitet werden.  

Eine Akte wird herumgereicht – Wer hat den schwarzen Peter?

Die Staatsanwaltschaft hatte daher die Unterlagen der Anzeige im September 2007 zunächst an das Regierungspräsidium Karlsruhe gereicht und von dort aus wurden sie an das das für Arzneimittelfragen zuständige Regierungspräsidium Tübingen versendet. Es dauerte nun einige Monate, bis das Regierungspräsidium Tübingen ihrerseits feststellte, dass keinerlei Verstöße vorlagen, für deren Verfolgung sie zuständig gewesen wäre. Somit gingen Anfang Februar 2008 die Akten wieder zurück an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. In dem Begleitschreiben des Regierungspräsidiums hieß es hierzu:   clip_image002   Wieder einmal lag der Fall bei der Staatsanwaltschaft und war es ihre Aufgabe, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch der zweite Punkt der Anzeige untersucht und überprüft wird, bevor die Verstöße gegen die Kennzeichungs- und Meldepflichten als Ordnungswidrigkeit verjähren konnten. Denn durch das ganze hin und her waren nunmehr fast 3 Jahre verstrichen und Ordnungswidrigkeiten verjähren bereits nach 3 Jahren.  

Dienstaufsichtsbeschwerde

Doch wer erwartet hätte, dass die Staatsanwaltschaft jetzt schnellstmöglich die Aufsichtsbehörde informiert und mit hinzuzieht, bevor möglicherweise die Frist Ende April 2008 abläuft, der sieht sich enttäuscht. Um den Sachverhalt aufzuklären, was da genau passiert ist, hatte ich daher im letzten Jahr gegen den zuständigen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Dienstaufsichts-beschwerde beim Justizministerium eingereicht und Akteneinsicht gefordert. Darin habe ich der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen, gegen Dienstpflichten verstoßen zu haben, als sie die Unterlagen meiner Anzeige der Aufsichtsbehörde gegenüber unterschlagen hatte. Zum Beweis meiner Vorwürfe hatte ich ein Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 15.06.2012 beigefügt, im dem vom Leiter der Aufsicht, Herrn Prof. Schwerdtfeger erklärt wurde, dass die Aufsicht in der fraglichen Zeit weder von mir noch von der Staatsanwaltschaft über eine Anzeige bezgl. Ordnungswidrigkeitsverstöße nach dem Arzneimittelgesetz informiert wurde:   clip_image004    

Telefonnotiz des Staatsanwalts vom 5.5.2008


clip_image006 In den Unterlagen der Staatsanwaltschaft, die ich Ende 2012 in Kopie erhielt, war jedoch ein Vermerk, dass am 05.05.2008, also gut 3 Monate nach dem Schreiben des Regierungspräsidiums an die Staatsanwaltschaft, ein Telefongespräch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit der Aufsichtsbehörde BfArM geführt wurde. Demnach soll das BfArM angeblich auf die Zusendung der Akte verzichtet haben, da der Vorgang dort bereits bekannt sei und die Aufsichtsbehörde bereits einen eigenen Prüfvorgang wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz gegen Pfizer eingeleitet hätte.
Später wurden dann von der Staatsanwaltschaft das Ende der Verjährung festgestellt und die Akte geschlossen. Doch obgleich ich mehrfach Zweifel an den Aussagen des Staatsanwaltes geäußert hatte und die Aussagen des Staatsanwaltes im direkten Widerspruch zu den Erklärungen des Leiters der Aufsichtsbehörde standen, wurde mir am 11.01.2013 vom Justizministerium mitgeteilt, dass der Dienstaufsichtsbeschwerde keine Folge geleistet wird. Es wurde auch weiterhin an der Version des Staatsanwalts von dem Telefonat mit der Aufsichtsbehörde und der eigenen Prüfung des Vorgangs durch die Aufsicht festgehalten. Die Aufsichtsbehörde jedoch, so schrieb mir Herr Prof. Schwerdtfeger, ist von einem derartigen Telefonat nichts bekannt und hat hierüber auch keine Gesprächsnotizen. Auch existiert dort kein Prüfvorgang bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Das mir von der Staatsanwaltschaft genannte Aktenzeichen der Aufsichtsbehörde betraf meinen Antrag auf Akteneinsicht bei der Behörde und hatte mit meiner Anzeige eines Deliktes nach dem Arzneimittelgesetz nichts zu tun.  

Verräterisches Schweigen

Als ich gegen die Einstellung der Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Staatsanwalt des Justizministeriums protestierte, erhielt ich im Februar 2013 nur zur Antwort, dass für das Ministerium der Fall abgeschlossen sei und man daher meine weiteren Anfragen nicht mehr beantworten wird. Auch auf mein Schreiben an den Justizminister Baden-Württembergs, Herrn Stickelberger, kam keine Reaktion. Offenbar bin ich hier auf einen wunden Punkt gestoßen, den man nicht mehr erklären konnte oder wollte. Erst nachdem ich den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Herrn Wilfried Kretschmer, angeschrieben hatte, erhielt ich vom Staatsministerium eine Antwort. Eine Aussage wird revidiert – oder doch alles nur ein Missverständnis? Jetzt, nachdem mir über ein Jahr lang immer wieder gesagt wurde, dass die Staatsanwaltschaft sich telefonisch an die Aufsicht gewendet und die auf die Zusendung der Akten verzichtet hatte, heißt es nun auf einmal in dem Schreiben des Staatsministeriums, dass die Staatsanwaltschaft nun doch nicht die Aufsicht angesprochen hatte, da die Vorgänge schon verjährt gewesen wären – was jedoch nicht stimmt. Wie muss ich das verstehen? Hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihre früheren Aussagen bezüglich des Telefonats revidiert? Und wenn die Staatsanwaltschaft die Aufsicht nun doch nicht kontaktiert hatte, was ist dann mit der Telefonnotiz? Hat das Telefonat dann überhaupt jemals stattgefunden, wie von mir immer wieder bezweifelt wurde? Sollte meine Vermutung zutreffen, wäre dann die Notiz nicht eine Fälschung von Beweismitteln, mit der die eigenen Aussagen des Staatsanwalts belegt werden sollten? Aber vielleicht gibt es für alles auch eine einfache Erklärung und ich liege völlig falsch, was aber unwahrscheinlich ist. Auf meine erneute Anfrage beim Justizministerium, ob der Staatsanwalt nun seine früheren Aussagen revidiert hätte, kam nun doch noch – gnädigerweise – ein Schreiben aus dem Ministerium. Das Schreiben des Mitarbeiters des Staatsministeriums war wohl missverständlich formuliert worden und für eine Revidierung der Aussage bestand kein Anlass. Der Sachverhalt ist angeblich so wie zuvor dargestellt: Da der Aufsichtsbehörde mein Fall bekannt war hat die Aufsichtsbehörde in dem Telefonat vom 5.5.2008 geäußert, dass sie auf die Zusendung der Unterlagen verzichtet. Auch sei der Aufsichtsbehörde meine Strafanzeige bekannt gewesen, denn auf eine Anfrage der Aufsicht bei der Kanzlei Lovells, die das pharmazeutische Unternehmen vertreten hatte, wie sie in den Besitz der Krankenunterlagen gekommen sei, wurde zur Antwort gegeben, dass sie im Zusammenhang mit meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Einblick in die Akten genommen hatte. Das Schreiben der Kanzlei an Lovells ist Fakt. Das bestreite ich auch nicht. Doch hieraus kann meiner Ansicht nach nicht geschlossen werden, dass die Aufsichtsbehörde davon wusste, dass in der Strafanzeige auch Tatbestände angezeigt wurden, für deren Verfolgung sie zuständig gewesen wäre. Außerdem hätte die Aufsicht zu Recht davon ausgehen können, dass sie von der Staatsanwaltschaft mit hinzugezogen und offiziell unterrichtet wird, sollten Fragen zur Zulassung und zur Befolgung der Kennzeichnungs- und Meldepflichten des pharmazeutischen Unternehmens zu klären sein oder die Anzeige Verstöße betreffen, für deren Verfolgung sie zuständig ist. Die Aufsicht hatte daher von sich aus keinen offiziellen Anlass gesehen, ein eigenes Prüfverfahren einzuleiten, da es nicht offiziell unterrichtet wurde. Doch weitere Anfragen wird das Justizministerium mir gegenüber nicht mehr beantworten, wie es mir mitgeteilt hat, seien sie an das Justizministerium , den Justizminister oder an das Staatsministerium gestellt. Betrifft dies auch meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt beim Justizministerium?  

Delikt war nicht verjährt

Was die angebliche Verjährung der von mir angezeigten Verstöße gegen die Kennzeichungs- und Meldepflichten des Arzneimittelgesetzes angeht, so ist dies nicht zutreffend. Denn zum einen hatte ich diese Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz schon im Jahr 2006 angezeigt und auch Anfang Februar 2008, als die Staatsanwaltschaft die Akten vom Regierungspräsidium Tübingen zurück gesendet bekam, war die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft hätte allerspätestens jetzt verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, was sie nicht gemacht hat, und mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt treten müssen.  

Staatsanwaltschaft war zuständig

Denn die von mir angezeigten schweren Verstöße werden nach §95 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft. Und meines Wissens erfordert eine Freiheitsstrafe in unserem Land immer noch ein gerichtliches Verfahren und eine öffentliche Anklage durch einen Staatsanwalt. Die Aufsichtsbehörde kann maximal Geldbußen aussprechen aber keine Freiheitsstrafen verhängen. Daher wäre grundsätzlich die Zuständigkeit mit der Aufsichtsbehörde zu klären gewesen, ob die angezeigte Straftat von der Staatsanwaltschaft direkt oder unter Einbeziehung der Aufsichtsbehörde verfolgt wird. So einfach, wie die Staatsanwaltschaft es sich gemacht hat, indem sie die Zuständigkeit der angezeigten Verstöße nach dem Arzneimittelgesetz den Behörden auferlegt, war der Fall aber nicht!  

Gegenbeispiel Lipobay

Dass Staatsanwaltschaften sich in der Vergangenheit auch schon anders verhalten haben, zeigt der Fall Lipobay. Als im Jahr 2001 von der Kölner Staatsanwaltschaft gegen das Pharmaunternehmen Bayer wegen des Vorwurfs der verspäteten Information bezüglich der Risiken des Medikamentes Lipobay und auch wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung und fahrlässigen Tötung ermittelt wurde (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Köln: 23 Js 56/01) , da hatte die Staatsanwaltschaft, wie aus dem Schreiben an den Anzeigeerstatter hervorgeht, wegen der medizinischen Komplexität des Falles auch die Aufsichtsbehörde BfArM und auch Fachexperten hinzugezogen :   clip_image008 clip_image010   In meinem Fall wurde weder ein Gutachter noch die Aufsichtsbehörde hinzugezogen, obwohl auch mein Fall ähnlich komplex ist und die gleichen Tatbestände angezeigt wurden und hätten überprüft werden müssen. Sowohl der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wie auch der Staatsanwalt des Justizministeriums, der meine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet hatte, waren der Ansicht, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Begutachtung des Falles nicht erforderlich gewesen wäre, da der wissenschaftliche Nachweis der Kausalität des Medikamentes Zoloft für den Suizid meiner Frau in einem Gerichtsverfahren nicht hätte erbracht werden können. Doch den gleichen Einwand könnte man auch für jedes andere Medikament vorbringen, denn immer können auch andere Ursachen oder Risikofaktoren angeführt werden, die den Schaden hätten verursachen können, denn wer ist schon völlig gesund. Strafanzeigen gegen pharmazeutische Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung wären dann, - würde man dieser Argumentation folgen -, grundsätzlich nicht möglich, ganz gleich ob bei einem Medikament der wissenschaftliche Nachweis des Risikos und allgemeiner Kausalzusammenhang erbracht wurden. Solange nicht im Einzelfall sämtliche andere Ursachen ausgeschlossen werden können, hätte – so die Argumentation- eine Anklage vor Gericht keinen Erfolg und wären daher staatsanwaltliche Ermittlungen nicht erforderlich. Das Verschleiern und Verschweigen von lebensgefährlichen Risiken bei Medikamenten, und dadurch die Gefährdung der Patienten in unserem Land, würden somit nach der Argumentation der Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht mehr verfolgt werden. Die entsprechenden Gesetze und das Legalitätsprinzip im Strafrecht wären somit faktisch ausgehöhlt. Die Folge hiervon wäre, dass die Gesetze ihre abschreckende Wirkung verlieren würden und die pharmazeutischen Unternehmen sich nunmehr noch weniger veranlasst sehen, die Gesetze zu befolgen, da sie ja keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen. Mit der gleichen Argumentation der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Justizministeriums in Baden-Württemberg müsste man dann auch nicht mehr bei schwerer Körperverletzung oder bei Mord ermitteln, wenn nicht der Täter noch am Tatort dingfest gemacht werden kann, ein Augenzeuge die Tat beobachtet hat oder der Täter von sich aus ein umfassendes Geständnis ablegt. Wenn dann nur noch in den Fällen von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, wenn von vornherein feststeht, dass der hundertprozentige Nachweis der Schuld in einem späteren Gerichtsverfahren erbracht werden kann, würden fast alle Verbrechen in Deutschland nicht mehr verfolgt werden. Dass der Staatsanwalt damals 2006 meine Anzeige zurückgewiesen, der Aufsichtsbehörde gegenüber unterschlagen und Beweismittel fingiert hat ist schon ein Skandal. Noch schlimmer aber ist, dass diese Rechtsbeugung auch noch vom Staatsanwalt des Justizministeriums Baden-Württemberg gedeckt wird, der, statt die Vorwürfe aufzuklären, einfach die Kommunikation eingestellt hat.  

Eine Geschichte von vielen?

Doch wahrscheinlich sind die Dinge, die ich erlebe und erlebt habe, Alltag bei uns in Deutschland. Denn noch nie wurde ein pharmazeutisches Unternehmen strafrechtlich belangt oder zur Verantwortung gezogen, trotz zahlreicher Medikamenten-Skandale. Man braucht auch nur einen Blick über den Atlantik zu werfen um die Schwere und strafrechtliche Tragweite des Ganzen zu begreifen. Dort mussten die großen Pharma- Unternehmen Geldzahlungen über mehrere Milliarden US-$ leisten, um der Strafverfolgung durch das US-Justizministerium zu entgehen. In Europa und Deutschland ist dies noch undenkbar. Die Pharmaunternehmen müssen bei uns strafrechtliche Konsequenzen kaum befürchten. Denn hierzulande ermitteln die Staatsanwaltschaften auch dann nicht, wenn Straftatbestände angezeigt wurden und hinreichender Tatverdacht besteht.