Freitag, 22. Januar 2016

Der Kontrollverlust

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und den Ausschreitungen zu Silvester in Köln ist immer wieder vom Verlust der staatlichen Kontrolle die Rede. Was ist von einem Staat zu halten, der weder seine Außengrenzen wirksam schützen kann noch die weibliche Bevölkerung  gegen sexuelle Übergriffe?  Versagt hier nicht der Staat auf eklatante Weise?

Auch auf anderen Gebieten lassen sich zahlreiche Beispiele finden, die aufzeigen, dass  staatliche Behörden ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden und dadurch die staatliche Ordnung und auch die Gesundheit jedes Einzelnen gefährdet wird. Ein Paradebeispiel hierzu ist der jüngste Abgasskandal bei VW um erhöhte Stickoxide, durch die die gesamte deutsche Bevölkerung einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt wird. Was tut das Ministerium, um den angerichteten Schaden zu begrenzen oder wiedergutzumachen?  Werden die Umstände des Skandals vom Ministerium aufgeklärt oder eher verschleiert? Mir scheint, ihre einzige Sorge ist die vor den wirtschaftlichen Folgen für den Standort Deutschlands und nicht so sehr der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Wenn man liest, dass die Kommission des Verkehrsministeriums, die vom Minister Dobrindt kurz nach Bekanntwerden des Skandals eingesetzt wurde, nahezu ausschließlich aus Vertretern  des Ministeriums und des Kraftfahrtbundesamtes besteht und somit als industriefreundlich bezeichnet werden kann, dann bestätigt dies genau meinen Eindruck. Die jüngste Anzeige er Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Untätigkeit ist da nur folgerichtig, wird aber wahrscheinlich nicht viel erreichen, da die Staatsanwaltschaften in Deutschland dem Justizministerium unterstellt und weisungsgebunden sind. Die Politik jedoch wird alles erdenkliche unternehmen, dass der Skandal keine Folgen für das Unternehmen haben wird.

Ähnlich verhält es sich auch bei der Arzneimittelaufsichtsbehörde BfArM und dem Gesundheitsministerium: Auch dort wird auf wirksame Kontrolle und Einhaltung der Gesetze verzichtet,  auch wenn es um gravierende Verstöße bei der Zulassung von Arzneimitteln geht. Dies gilt sogar dann, wenn die Aufsichtsbehörde durch Anzeige hierauf hingewiesen wird, wie ich leider selbst erfahren musste.
Durch Akteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde in die Zulassungsstudien des Medikamentes Zoloft , einem modernen Antidepressivum der Gruppe der Selektiven Serotonin Wiederaufnahmehemmer (SSRI)  hatte ich entdeckt, dass das Suizidrisiko im Zulassungsantrag verschleiert und so der Eindruck erweckt wurde, das Medikament sei sicher und wirksam. Doch statt nur 15 Fälle schwerer Nebenwirkungen zu Suiziden, Suizidversuchen und suizidalem Verhalten unter Zoloft in klinischen Studien wie im Zulassungsantrag und Zulassungsgutachten genannt wurden, hatten sich tatsächlich zehnmal so viele Fälle ereignet. Die unterschiedlichen Anzahlen resultierten dadurch, dass bei der Bewertung des Suizidrisikos in den Zulassungsunterlagen und Gutachten nur die Fällle gezählt wurden, in denen die Ärzte einen kausalen Zusammenhang vermutet oder für möglich erachtet hatten. Da aber in 90% der Fälle nach deren Ansicht andere Ursachen bestanden hatten, wurden diese Fälle einfach nicht mit berücksichtigt. Wenn man weiß, dass die Firmen, die diese Zulassungsstudien im Auftrag der Pharmaindustrie

Lobbyisten die Gesetze schreiben und bestimmen, wo es langgeht, kann man dann noch dem