Dienstag, 26. Oktober 2010

Pfizer zur Informationsauskunft rechtskräftig verurteilt

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Liebe Leser,         

heute sollte eigentlich vor dem Oberlandesgericht Köln das Urteil zur Berufung Pfizers gegen das Urteil des Landgerichts verkündet werden. Zur Erinnerung: Im Juni 2009 wurde Pfizer vom Landgericht Köln zur Informationsauskunft über gemeldete Suizidfälle zu dem Antidepressivum Zoloft  verurteilt. Hiergegen hatte Pfizer Berufung eingelegt.

Doch der Termin vor dem Oberlandesgericht findet nicht statt. Denn die Anwälte von Pfizer haben vor wenigen Tagen vollkommen überraschend die Berufung zurück gezogen.  Damit ist jetzt endlich das Urteil rechtskräftig!

Nun muss Pfizer meinem Anwalt und mir die geforderten Auskünfte erteilen. Die ersten 7 Kartons wurden auch schon geliefert. Man darf gespannt sein, was sich darin verbirgt.

Seit wann wusste Pfizer von dem erhöhten Suizidrisiko von Zoloft? Schon bei der Zulassung in Deutschland  im Jahre 1996?

Warum hatte Pfizer nicht auch in Deutschland im Herbst 2004 die Packungsbeilage geändert, als die amerikanische FDA die Pharmaunternehmen in den USA zu Warnhinweisen zum Suizidrisiko der SSRI Antidepressiva verpflichtet hatte? Sind deutsche Patienten etwa weniger schutzbedürftig?

1 Kommentar:

Winston Smith hat gesagt…

In diese 7 Kartons würde ich auch gerne mal einen Blick werfen. Es wäre für viele andere Betroffene sicherlich interessant, zu erfahren, was da in den Akten steht. Gerne würde ich einen Teil davon einscannen und veröffentlichen.