Posts mit dem Label EMA werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label EMA werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 5. August 2016

Immer wieder: Zweifelhafte Studien, Apotheke AdHoc

 
Liebe Leser,
 
wieder einmal wird in der Presse von zweifelhaften Studien berichtet. Es ist davon die rede, das in Deutschland 44 Medikamente hiervon betroffen sind und die Zulassung verlieren könnten.
 
Bin gespannt, wie das ausgeht und was in meinem Fall bezüglich Zoloft unternommen wird. Auch hierbei geht es um verschleierte Risiken aus klinischen Studien in den Zulassungsunterlagen.
 
Viel Spaß beim Lesen,
 
Lothar Schröder
 
 

Zweifelhafte Studien: Hexal und Ratiopharm betroffen APOTHEKE ADHOC, 30.07.2016 09:26 Uhr

Wieder gefälschte Studien: Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) empfiehlt, europaweit dutzende Generika aus dem Verkehr zu ziehen.Foto: EMA
Berlin - Europaweit droht dutzenden Generika der Entzug der Zulassung. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat eine Liste mit Produkten veröffentlicht, bei denen Zweifel über die Daten zur Marktzulassung bestehen. Auch 44 in Deutschland zugelassene Produkte stehen auf der Liste. In der Kritik stehen erneut Bioäquivalenzstudien aus Indien.
Die EMA hat Bioäquivalenzstudien des Zulassungsdienstleisters Semler Research in Bangalore untersucht. Laut der Arzneimittelbehörde bestehen Zweifel am Qualitätsmanagementsystem von Semler. Daher sei auch die Verlässlichkeit der für die EU-Marktzulassung relevanten Daten zweifelhaft.

Die Behörde empfiehlt, dass Arzneimittel, deren Zulassung ausschließlich auf Semler-Studien beruht, nicht mehr verwendet werden sollen. Das gilt nicht für Produkte, für die von den Herstellern andere Studien vorgelegt werden können. Auch zu diesen Arzneimitteln wurde eine Liste veröffentlicht.
Die EMA-Liste muss erst noch von der EU-Kommission bestätigt werden, ehe sie den Mitgliedstaaten angewendet wird. Wird die Sperre von der Brüsseler Behörde bestätigt, könnten die betroffenen Präparate binnen Monatsfrist vom Markt verschwinden. Die nationalen Aufsichtsbehörden haben aber die Möglichkeit, die Produkte auf dem Markt zu belassen, wenn es keine Alternative gibt.

In Deutschland könnten 44 Arzneimittel betroffen sein. Die EMA listet die Präparate nach Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform. Bei einigen Wirkstoffen sind Hersteller genannt. Unter den Wirkstoffen finden sich Antibiotika und Sartane.
Auf der Liste für den deutschen Markt stehen: Amoxicillin, Irbesartan und Rasagilin von Micro Labs, Celecoxib von Glenmark und Bristol als Import von Axcount, Duloxetin von Hormosan/Lupin, Eprosartan von Aristo, Erlotinib von Hexal, dem Schwesterunternehmen 1A Pharma und Ratiopharm, Malacomp und Saquinavir ebenfalls von Hexal, Etoricoxib von Pharma Resources und Pregabalin von Hormosan sowie die Kombination Atovaquon/Proguanilhydrochlorid von Ratiopharm und 1A Pharma.

Die Arzneimittelbehörden aus Deutschland, Großbritannien, Spanien, Dänemark und den Niederlanden hatten im April 2016 beim Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) einen Bericht angefordert.
Vorangegangen war zudem eine Untersuchung der US-Arzneimittelbehörde FDA. Demnach wurden Proben, die in den Semler-Studien verwendet wurden, ersetzt oder manipuliert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte nach einer Begehung ähnliche Bedenken geäußert.
Der Rückruf könnte alle EU-Mitgliedstaaten betreffen – aber in unterschiedlicher Intensität. Deutschland liegt mit 44 betroffenen Arzneimitteln nach Anzahl an der Spitze, gefolgt von Frankreich (28), Großbritannien (24) und den Niederlanden (23).
Es folgen Portugal (16), Luxemburg (15), Belgien (12), Kroatien (11), Italien, Schweden und Spanien (10), Rumänien (9), Dänemark, Litauen und die Slowakei (8), Lettland, Polen und Ungarn (7), Tschechien (6), Estland und Bulgarien (5), Finnland (4), Griechenland, Irland, Norwegen und Slowenien (3) sowie Island und Malta (2).

Die WHO hatte zwei Standorte von Semler Research im Januar und im Dezember 2015 unter die Lupe genommen. Dabei stellten die Prüfer kritische und gravierende Verstöße gegen die Gute Herstellungspraxis (GMP) und die Gute Klinische Praxis (GCP) fest. Auch wenn bei den folgenden Gesprächen einige Punkte aus der Welt geschafft werden konnten, bleibt die WHO dabei, dass die übrigen Abweichungen Anlass zur Sorge sind.

Semler habe eingeräumt, dass die Studien zweifelhafte Daten enthielten, so die WHO. Dass der Dienstleister nicht erklären konnte, wie es dazu gekommen sei, beruhigte die Prüfer nicht. Aus ihrer Sicht sind die Erkenntnisse ein Indikator für Betrug. Immerhin sei davon auszugehen, dass mehrere Mitarbeiter verschiedener Unternehmensbereiche zusammengearbeitet hätten, um die Studien zu manipulieren.

Es ist bereits das vierte Mal, dass indische Zulassungsdienstleister in die Kritik geraten: Der Dienstleister Alkem soll Elektrokardiogramme gefälscht haben. Im Juli 2015 hatte die WHO bereits eine Verwarnung an das indische Unternehmen Quest Life Sciences geschickt – mehr als zwei Drittel der verwendeten EKG-Aufnahmen sollen Duplikate gewesen sein. Wegen dieses Vorwurfs wurden Anfang 2015 europaweit mehr als 700 Zulassungen für ruhend erklärt, die auf Studien des Dienstleisters GVK Biosciences beruhten.

Samstag, 25. Juli 2015

Manipulierte Pharmatests in Indien: EU-Kommission stoppt Arzneimittel wegen gefälschter Studien

Hallo zusammen,

in der Tagesschau wurde am Do, 23.07.2015 davon berichtet, dass die europäische Aufsichtsbehörde EMA ca. 700 Zulassungen von Generika-Medikamenten zurückgezogen hat, da Studien zur Verträglichkeit manipuliert wurden.


Ich frage mich, warum die Aufsichtsbehörde weder in Deutschland noch in Europa bezüglich der SSRI-Antidepressiva, insbes. bezüglich Zoloft,  etwas unternehmen will. Denn durch Akteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde BfArM in Bonn haben wir entdeckt, dass das pharmazeutische Unternehmen Pfizer bei der Zulassung von Zoloft nur 10% aller schweren Nebenwirkungen bezüglich des Suizidrisikos von Zoloft bei der Bewertung dieses Risikos berücksichtigt hatte. D.h. 90% wurden einfach ignoriert! Weiter hat sich gezeigt, dass kein einziger Suizid unter Zoloft in der Analyse des Suizidrisikos einbezogen wurde. Hierauf angesprochen, meint das deutsche BfArM, dass ja sämtliche Fälle - auch die 90%, die nicht herangezogen wurden- der Behörde bei der Zulassung vorgelegen hätten und daher dem pharmazeutischen Unternehmen kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Doch wurden die 90% der Fälle, die in der Analyse des Unternehmens gefehlt haben, auch bei der Zulassung  von der Aufsicht berücksichtigt? Warum hat Pfizer die 90% der schweren Nebenwirkungen nicht mit einbezogen? Hätte Zoloft dann auch mit den vollständigen Daten  aller Fälle aus klinischen Studien die Zulassung erhalten? Wer, wenn nicht das Unternehmen, hat dann versagt?  (siehe http://gegen-pfizer.blogspot.de/2015/04/die-ganze-wahrheit-uber-zoloft-pfizers.html)

Manipulierte Pharmatests in Indien: EU-Kommission stoppt Arzneimittel wegen gefälschter Studien


Quelle: Spiegel Online, 24.07.2015



Arzneimittellager: EMA entzieht Hunderten Generika die Zulassung Zur Großansicht
DPA
Arzneimittellager: EMA entzieht Hunderten Generika die Zulassung
Generika sind verlockend, denn die wirkstoffgleichen Kopien sind meist günstiger als das Originalmedikament. Doch auch Generika müssen geprüft werden. Weil eine indische Firma dabei pfuschte, zog die EU-Kommission jetzt Konsequenze
Die EU legt etwa 700 Zulassungen für Arzneimittel auf Eis. Grund sind gefälschte Studien der indischen Firma GVK Biosciences, auf deren Basis die Medikamente zugelassen wurden. Ab dem 21. August dürfen die Mittel nicht mehr in Europa verkauft werden. Ausnahmen sind aber unter bestimmten Bedingungen möglich, schreibt die Europäische Arzneimittelbehörde.
 
Der Beschluss betrifft zwar 700 Zulassungen, aber deutlich weniger Medikamente. Eine Zulassung gilt jeweils für einen Wirkstoff in einer bestimmten Dosierung und Darreichungsform (etwa als Tropfen oder Tablette). Ein Medikament kann es in unterschiedlichen Formen geben.
46 Zulassungen in Deutschland betroffen
Die Manipulationen in den Studien durch GVK Bio waren Ende vergangenen Jahres bekannt geworden. Test sind stets Voraussetzung für die Zulassung der Generika, also von Nachahmerprodukten, die häufig günstiger sind als das Original. Belege, dass die Medikamente Menschen schadeten oder nicht wirken, gibt es laut EU-Kommission nicht.
Zahlreiche Behörden in der EU suspendierten bereits im Dezember betroffene Medikamente. Neben Frankreich, Luxemburg, Polen, Belgien und Österreich reagierte auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Behörde verfügte für 80 Medikamente von 16 Herstellen einen sofortigen Verkaufsstopp.
 
Nach jüngstem Stand hat das BfArM insgesamt 46 Zulassungen aufgehoben. In 17 Fällen gilt die Zulassung aber weiter, weil betroffene Unternehmen Klage einreichten. Diese Liste der suspendierten Medikamente wird die deutsche Behörde nun nach dem Beschluss der EU-Kommission aktualisieren.
GVK Bio bestreitet bis heute, dass es Manipulationen gegeben habe. Die von den internationalen Prüfern beanstandeten Elektrokardiogramme (EKGs) - also Ergebnisse von Herzuntersuchungen - seien für die Studien nicht relevant gewesen, sagte GVK-Unternehmenssprecherin Dorothy Paul. Damit habe man nur testen wollen, ob die Teilnehmer gesund seien, ehe sie das Unternehmen verließen. "Wir sind enttäuscht, dass sich die Behörden trotz der Bereitstellung detaillierter Erklärungen und erneuten Untersuchungen zu diesem Schritt entschlossen haben."

Donnerstag, 29. Mai 2014

IQWiG Pressemitteilung: Nur gucken, nicht anfassen: EMA-Nutzungsbedingungen für klinische Studiendaten impraktikabel

Nur gucken, nicht anfassen: EMA-Nutzungsbedingungen für klinische Studiendaten impraktikabel
Dr. Anna-Sabine Ernst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)    
Daten dürfen nur am Bildschirm betrachtet werden / Vorzensur durch Hersteller 
        
Die europäische Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) erhält von Arzneimittelherstellern umfangreiche Daten aus klinischen Studien, auf deren Basis über die Zulassung neuer Arzneimittel entschieden wird. Um dieses Material der Wissenschaft und Entscheidungsträgern zur Verfügung stellen zu können, hatte die EMA 2013 einen Entwurf für einen Leitfaden zur Veröffentlichung von Daten aus klinischen Studien vorgelegt, der eine weitreichende Transparenz von Studiendaten vorsah.

An den anschließenden Konsultationen hat sich neben zahlreichen anderen Interessenten auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) intensiv beteiligt. Umso enttäuschender das Ergebnis, vor allem der Entwurf der Nutzungsbedingungen für die EMA-Schnittstelle, über die künftig jedermann auf die Daten zugreifen können soll.

Nur Lesen erlaubt

In der vergangenen Woche wurde bekannt, was die EMA am 12. Juni 2014 beschließen möchte. Demnach dürfen Interessenten die klinischen Studiendaten lediglich am Bildschirm betrachten . Untersagt sind dagegen das Herunterladen, das Abspeichern, die Bearbeitung, das Abfotografieren, das Ausdrucken, die Verteilung und die Übertragung der Informationen.

Diese Bedingungen machen jede wissenschaftliche Auswertung klinischer Studiendaten, beispielweise im Rahmen einer Nutzenbewertung, völlig unmöglich. Denn dazu muss man gewaltige Datenmengen – oft mehrere Tausend Dokumentseiten – nicht nur sichten, sondern auch markieren und sichern, aus verschiedenen Studien zusammenführen, biometrisch auswerten und mit Mitarbeitern austauschen können.

Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten in Kröpfchen?

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Industrie im Rahmen ihrer Zulassungsanträge jeweils zwei Studienberichtsfassungen bei der EMA einreicht: eine vollständige, anhand derer die EMA über die Zulassung entscheidet, und eine unvollständige für die Fachöffentlichkeit.

Bisher wurde diskutiert, dass Einzeldaten, durch die vielleicht Patienten identifizierbar wären, vor der Veröffentlichung aus den Studienberichten gelöscht werden. Nun wird dieser Schritt auf Studienergebnisse erweitert, und die Vorgaben sind so vage formuliert, dass der Umfang der Schwärzung schwer absehbar ist.

Vollständige Daten sind unentbehrlich

„Angesichts der Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit der Industrie gemacht haben, ist dieses Verfahren alarmierend“, so Jürgen Windeler, der Leiter des IQWiG. „Gleichzeitig zeigen unsere Erfahrungen aus der frühen Nutzenbewertung, wie wertvoll vollständige Studiendaten für die Diskussion um neue Medikamente sind. Daher überrascht uns dieser plötzliche Rückschritt, der aus unserer Perspektive einfach nicht nachvollziehbar ist.“

Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG, ergänzt: „Weder Fachpublikationen noch andere öffentliche Dokumente reichen an den Informationsgehalt der vollständigen klinischen Studiendaten heran, wie sie der EMA vorliegen. Daher haben wir den EMA-Entwurf von 2013 als großen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die nun bekannt gewordene, überraschende Revision stellt dagegen nicht den geringsten Fortschritt gegenüber dem Status quo dar: Weder erhalten wir alle Daten, noch können wir abschätzen, wie viel uns vorenthalten wird und wie repräsentativ der Rest ist.“

Lebensqualität darf herausredigiert werden

Die EMA betrachtet zum Beispiel redaktionelle Eingriffe als legitim, bei denen Hersteller die Ergebnisse von explorativen Endpunkten, die für die Zulassungsentscheidung von untergeordneter Bedeutung sind, löschen. Solche Studienergebnisse bezieht das IQWiG regelmäßig in seine Bewertungen ein, da in ihnen häufig patientenrelevante Endpunkte wie die gesundheitsbezogene Lebensqualität untersucht werden, die in Publikationen in Fachzeitschriften häufig nicht berichtet werden.

„Wir reden hier über Studien an Menschen, die in der Hoffnung teilgenommen haben, dass mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse bessere Therapien entwickelt werden“, so Wieseler. „Diese Erkenntnisse können nur dann für die Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden, wenn sie für alle öffentlich verfügbar sind. Nicht nur das IQWiG benötigt diese Studiendaten, sondern z. B. auch andere Wissenschaftler, die systematische Übersichtsarbeiten erstellen, oder die medizinischen Fachgesellschaften, die Leitlinien für die Behandlung von Patienten entwickeln.“

Stellungnahme im British Medical Journal

Ihre fachliche Kritik an der neuen EMA-Richtlinie haben Wieseler und ihre Kollegen in einer Veröffentlichung im British Medical Journal zusammengefasst, einer sogenannten Rapid Response. Darin machen sie deutlich, dass die jetzigen Pläne eklatant vom 2012 verkündeten Paradigmenwechsel der EMA – hin zur mehr Datentransparenz – abweichen. „Veröffentlicht“ könne man die EMA-Daten im Grunde nicht nennen. Denn: „Daten, mit denen wir nicht arbeiten können, sind nach wie vor verborgen – selbst wenn wir sie auf dem Bildschirm sehen.“

Pressekontakt:
Tel.+49 (0)221 – 35685-0
E-Mail » presse@iqwig.de

 

Mittwoch, 16. Oktober 2013

Veröffentlichung klinischer Studiendaten: IQWiG unterstützt den Kurs der EMA



Der folgende Artikel wurde am 08.10.2013 im Juraforum veröffentlicht (Link:Juraforum)


Zugang zu vollständigen Studiendaten dient Forschung und Patienten Die europäische Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) erhält von Arzneimittelherstellern umfangreiche Daten aus klinischen Studien, auf deren Basis über die Zulassung neuer Arzneimittel entschieden wird. Um dieses Material der Wissenschaft und Entscheidungsträgern zur Verfügung stellen zu können, hat die EMA im Juni 2013 einen Entwurf für einen Leitfaden zur Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Daten aus klinischen Studien vorgelegt. In seiner Stellungnahme vom 30. September begrüßt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) diesen Entwurf als großen Fortschritt.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten

Wissenschaftliche Einrichtungen wie das IQWiG sind bei der Bewertung des Nutzens oder Schadens von Arzneimitteln auf klinische Studien angewiesen. Diese werden oftmals nicht oder nur unvollständig veröffentlicht. Der EMA legen die pharmazeutischen Unternehmen dagegen regelmäßig umfangreiche Studiendaten vor, auf deren Basis über die Zulassung entschieden wird. Nun möchte die EMA dieses Material auch Wissenschaftlern außerhalb der Zulassungsbehörden zur Verfügung stellen.

Das IQWiG wertet das Vorhaben als großen Fortschritt, weil es fundierte, patientenorientierte und praxisnahe Nutzenbewertungen unterstützt. Während in Fachzeitschriften – wenn überhaupt – oft nur handverlesene Studienresultate veröffentlich werden, enthalten die EMA-Dokumente auch detaillierte Angaben über die Methoden, über alle untersuchten Endpunkte und über die Zusammensetzung der Studienpopulationen.

Vollständige Daten sind unentbehrlich

„In unserer Arbeit stellen wir immer wieder fest: Weder Fachpublikationen noch andere öffentliche Dokumente reichen an den Informationsgehalt der vollständigen klinischen Studiendaten heran, wie sie der EMA vorliegen“, sagt Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG. „Daher sehen wir den EMA-Entwurf als großen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass sich die EMA von den alarmistischen Stellungnahmen der Industrie nicht von ihrem Kurs abbringen lässt. Die Alternativvorschläge der pharmazeutischen Industrie reichen nicht aus, um die bestehenden Probleme der mangelhaften Transparenz von Studienergebnissen zu lösen. Mancher will am liebsten alle Studiendaten zu Geschäftsgeheimnissen erklären. Wir reden hier aber über Studien an Menschen, die in der Hoffnung teilgenommen haben, dass mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse bessere Therapien entwickelt werden.“

Auch die Behauptung der Industrie, der Entwurf trage dem Patientendatenschutz nicht genügend Rechnung, wirke vorgeschoben: „Daten individueller Studienteilnehmer sind für viele wichtige Fragestellungen erforderlich, sie kommen gemäß den Vorschlägen der EMA aber strikt anonymisiert zum Einsatz.“

EMA-Informationsarchive für weitere Studiendaten öffnen

Allerdings ist es mit dem aktuell geplanten Zugang zu EMA-Daten nicht getan. „Die EMA kann uns und anderen Forschern bislang nur solche Studiendaten zur Verfügung stellen, die pharmazeutische Unternehmen bei den Zulassungsverfahren eingereicht haben“, erläutert Jürgen Windeler, der Leiter des IQWiG. „Daten aus Studien, die nicht zu einem Zulassungsantrag geführt haben, sind aber ebenso wichtig. Außerdem plant die EMA ausschließlich die Veröffentlichung von Studiendaten, die ab 2014 eingereicht werden. Die Mehrzahl der Arzneimittel, die wir heute einsetzen, wird damit nicht abgedeckt.“ Daher schlägt das IQWiG der EMA vor, ihre Informationsarchive auch für Daten aus klinischen Studien zu öffnen, die bereits früher eingereicht wurden oder die nicht zu einem Zulassungsantrag gehören.

Um weitere Informationslücken zu schließen, zum Beispiel in der Dokumentation von Studien zu nichtmedikamentösen Verfahren, hoffen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG auf eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen für klinische Forschung. Für die Arzneimittelforschung wird der Entwurf der EU-Verordnung „Clinical trials on medicinal products for human use“, der unter anderem eine verbesserte Transparenz von Studiendaten vorsieht, dem Europäischen Parlament in Kürze zur ersten Lesung vorgelegt. Ähnliche gesetzliche Regelungen sollten auch für Studien mit nichtmedikamentösen Verfahren geschaffen werden.

Weitere Informationen:
- http://www.iqwig.de

Quelle: idw