Montag, 19. April 2010

Oberlandesgericht Köln 28.04.2010 -- Klage auf Informationsauskunft gegen Pfizer

Das Landgericht Köln hatte im Juli 2009 entschieden, dass das Pharmaunternehmen Pfizer die geforderte Auskunft des Klägers zu den Risiken – insbesondere das Suizidrisiko – von Zoloft erteilen muss. Hiergegen hatten die Anwälte Pfizer Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln eingelegt, so dass das Urteil bisher nicht vollstreckt werden konnte.

Nun steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts in den nächsten Wochen an. Vorher wurde jedoch noch ein Verhandlungstermin anberaumt.

Die Sitzung findet statt am

28.April um 12:30 Uhr

im Sitzungssaal 144

in der 1. Etage

des Oberlandesgerichts Köln

am Reichensperger Platz Nr. 1

50670 Köln.

 

Die Sitzung ist öffentlich .

Vertreter der regionalen und überregionalen Presse sind willkommen.