Das Landgericht Köln hatte im Juli 2009 entschieden, dass das Pharmaunternehmen Pfizer die geforderte Auskunft des Klägers zu den Risiken – insbesondere das Suizidrisiko – von Zoloft erteilen muss. Hiergegen hatten die Anwälte Pfizer Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln eingelegt, so dass das Urteil bisher nicht vollstreckt werden konnte.
Nun steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts in den nächsten Wochen an. Vorher wurde jedoch noch ein Verhandlungstermin anberaumt.
Die Sitzung findet statt am
28.April um 12:30 Uhr
im Sitzungssaal 144
in der 1. Etage
des Oberlandesgerichts Köln
am Reichensperger Platz Nr. 1
50670 Köln.
Die Sitzung ist öffentlich .
Vertreter der regionalen und überregionalen Presse sind willkommen.
Dieser Blog handelt von den Risiken- insbesondere dem erhöhten Suizidrisiko - der neueren SSRI- Antidepressiva, wie ZOLOFT und Prozac (Fluctin). ZOLOFT wird von Pfizer hergestellt. Diese Medikamente werden immer noch leichtfertig auch bei nur leichten Depressionen verschrieben, obwohl sie hierbei nicht wirksamer sind als Placebos. Sie können aber schwerwiegende Entzugserscheinungen hervorrufen und dürfen daher nur unter ärtzlicher Aufsicht abgesetzt werden.
Montag, 19. April 2010
Oberlandesgericht Köln 28.04.2010 -- Klage auf Informationsauskunft gegen Pfizer
Abonnieren
Posts (Atom)