Auskunftsklage


  1. Im Juni 2009 wurde Pfizer vom Landgericht Köln rechtskräftig verurteilt, meinem Anwalt und mir  Auskunft zu sämtlichen Erkenntnissen zum Suizidrisiko von Zoloft gemäß §84a des Arzneimittelgesetzes  zu erteilen. Denn nur so kann das Informationsungleichgewicht zwischen Kläger und Beklagte  in einen späteren Schadenersatzprozess beseitigt werden.  Das Urteil und die Begründung lesen sie hier: lg_koeln_25-o-305-08_07-29.pdf

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