Donnerstag, 29. Mai 2014

IQWiG Pressemitteilung: Nur gucken, nicht anfassen: EMA-Nutzungsbedingungen für klinische Studiendaten impraktikabel

Nur gucken, nicht anfassen: EMA-Nutzungsbedingungen für klinische Studiendaten impraktikabel
Dr. Anna-Sabine Ernst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)    
Daten dürfen nur am Bildschirm betrachtet werden / Vorzensur durch Hersteller 
        
Die europäische Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) erhält von Arzneimittelherstellern umfangreiche Daten aus klinischen Studien, auf deren Basis über die Zulassung neuer Arzneimittel entschieden wird. Um dieses Material der Wissenschaft und Entscheidungsträgern zur Verfügung stellen zu können, hatte die EMA 2013 einen Entwurf für einen Leitfaden zur Veröffentlichung von Daten aus klinischen Studien vorgelegt, der eine weitreichende Transparenz von Studiendaten vorsah.

An den anschließenden Konsultationen hat sich neben zahlreichen anderen Interessenten auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) intensiv beteiligt. Umso enttäuschender das Ergebnis, vor allem der Entwurf der Nutzungsbedingungen für die EMA-Schnittstelle, über die künftig jedermann auf die Daten zugreifen können soll.

Nur Lesen erlaubt

In der vergangenen Woche wurde bekannt, was die EMA am 12. Juni 2014 beschließen möchte. Demnach dürfen Interessenten die klinischen Studiendaten lediglich am Bildschirm betrachten . Untersagt sind dagegen das Herunterladen, das Abspeichern, die Bearbeitung, das Abfotografieren, das Ausdrucken, die Verteilung und die Übertragung der Informationen.

Diese Bedingungen machen jede wissenschaftliche Auswertung klinischer Studiendaten, beispielweise im Rahmen einer Nutzenbewertung, völlig unmöglich. Denn dazu muss man gewaltige Datenmengen – oft mehrere Tausend Dokumentseiten – nicht nur sichten, sondern auch markieren und sichern, aus verschiedenen Studien zusammenführen, biometrisch auswerten und mit Mitarbeitern austauschen können.

Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten in Kröpfchen?

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Industrie im Rahmen ihrer Zulassungsanträge jeweils zwei Studienberichtsfassungen bei der EMA einreicht: eine vollständige, anhand derer die EMA über die Zulassung entscheidet, und eine unvollständige für die Fachöffentlichkeit.

Bisher wurde diskutiert, dass Einzeldaten, durch die vielleicht Patienten identifizierbar wären, vor der Veröffentlichung aus den Studienberichten gelöscht werden. Nun wird dieser Schritt auf Studienergebnisse erweitert, und die Vorgaben sind so vage formuliert, dass der Umfang der Schwärzung schwer absehbar ist.

Vollständige Daten sind unentbehrlich

„Angesichts der Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit der Industrie gemacht haben, ist dieses Verfahren alarmierend“, so Jürgen Windeler, der Leiter des IQWiG. „Gleichzeitig zeigen unsere Erfahrungen aus der frühen Nutzenbewertung, wie wertvoll vollständige Studiendaten für die Diskussion um neue Medikamente sind. Daher überrascht uns dieser plötzliche Rückschritt, der aus unserer Perspektive einfach nicht nachvollziehbar ist.“

Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG, ergänzt: „Weder Fachpublikationen noch andere öffentliche Dokumente reichen an den Informationsgehalt der vollständigen klinischen Studiendaten heran, wie sie der EMA vorliegen. Daher haben wir den EMA-Entwurf von 2013 als großen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die nun bekannt gewordene, überraschende Revision stellt dagegen nicht den geringsten Fortschritt gegenüber dem Status quo dar: Weder erhalten wir alle Daten, noch können wir abschätzen, wie viel uns vorenthalten wird und wie repräsentativ der Rest ist.“

Lebensqualität darf herausredigiert werden

Die EMA betrachtet zum Beispiel redaktionelle Eingriffe als legitim, bei denen Hersteller die Ergebnisse von explorativen Endpunkten, die für die Zulassungsentscheidung von untergeordneter Bedeutung sind, löschen. Solche Studienergebnisse bezieht das IQWiG regelmäßig in seine Bewertungen ein, da in ihnen häufig patientenrelevante Endpunkte wie die gesundheitsbezogene Lebensqualität untersucht werden, die in Publikationen in Fachzeitschriften häufig nicht berichtet werden.

„Wir reden hier über Studien an Menschen, die in der Hoffnung teilgenommen haben, dass mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse bessere Therapien entwickelt werden“, so Wieseler. „Diese Erkenntnisse können nur dann für die Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden, wenn sie für alle öffentlich verfügbar sind. Nicht nur das IQWiG benötigt diese Studiendaten, sondern z. B. auch andere Wissenschaftler, die systematische Übersichtsarbeiten erstellen, oder die medizinischen Fachgesellschaften, die Leitlinien für die Behandlung von Patienten entwickeln.“

Stellungnahme im British Medical Journal

Ihre fachliche Kritik an der neuen EMA-Richtlinie haben Wieseler und ihre Kollegen in einer Veröffentlichung im British Medical Journal zusammengefasst, einer sogenannten Rapid Response. Darin machen sie deutlich, dass die jetzigen Pläne eklatant vom 2012 verkündeten Paradigmenwechsel der EMA – hin zur mehr Datentransparenz – abweichen. „Veröffentlicht“ könne man die EMA-Daten im Grunde nicht nennen. Denn: „Daten, mit denen wir nicht arbeiten können, sind nach wie vor verborgen – selbst wenn wir sie auf dem Bildschirm sehen.“

Pressekontakt:
Tel.+49 (0)221 – 35685-0
E-Mail » presse@iqwig.de

 

Sonntag, 25. Mai 2014

Pfizer knickt wegen Antidepressivum Zoloft ein und zahlt erstmalig in Deutschland Schadenersatz

PRESSEERKLÄRUNG     

Dormagen, 26. Mai 2014.

Nach jahrelangem Rechtsstreit haben die Kläger und das pharmazeutische Unternehmen Pfizer einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Köln geschlossen.

Gegenstand des Vergleichs ist eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen Pfizer bezüglich des Antidepressivums Zoloft.

Die Mutter und Ehefrau der Kläger, Frau Monika Kranz, hatte sich im Jahr 2005 das Leben genommen, nachdem sie das Antidepressivum Zoloft eingenommen hatte. Für die behandelnde Ärztin wie für die Kläger war ihr Suizid vollkommen unerwartet und ohne vorherige Anzeichen. Nach Ansicht der Kläger war das Medikament Zoloft die auslösende Ursache für den Suizid und beschuldigten das Unternehmen Pfizer, das Suizidrisiko jahrelang verschwiegen und verschleiert zu haben. Denn obwohl die amerikanische Aufsichtsbehörde FDA ein halbes Jahr zuvor sämtliche pharmazeutische Unternehmen in den USA verpflichtet hatte, auf der Verpackung auf das erhöhte Suizidrisiko der Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen hinzuweisen, enthielt die Packungsbeilage und die Fachinformation in Deutschland zu dieser Zeit keinen Hinweis. Die Kläger begründeten ihre Klage daher insbesondere auch mit der vorsätzlichen Verletzung der Instruktionspflichten nach dem Arzneimittelgesetz § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 durch die Pfizer Pharma GmbH.

Möglich geworden ist der Vergleich letztendlich jedoch nur aufgrund der umfangreichen Berichterstattung in den deutschen Medien, insbesondere in der Frontal21 Dokumentation „Das Pharmakartell“ und in der ARD-Reportage Die Story: „Gefährliche Glückspillen“ und aufgrund der Auskunft bei der Aufsichtsbehörde. Die hierdurch bekannt gewordenen Unterlagen - insbesondere des Sachverständigengutachtens zur Zulassung von Zoloft in Deutschland im Jahre 1996- belegen, dass die Problematik des Suzidrisikos schon früh von der Beklagten erkannt wurde, man aber trotz dessen der Ansicht war, dass ein Hinweis in der Packungsbeilage nicht erforderlich sei.



Für den Schadenersatzprozess war dies aber unerheblich, denn von der Beklagten wurde argumentiert, dass nicht das Medikament sondern die Grunderkrankung der Depression den Suizid ausgelöst hat und daher die mit der Novellierung des Schadenersatzrechts im Jahre 2002 eingeführte Kausalitätsvermutung des §84 Abs. 2 Satz 2 nicht gilt. Die Kläger hätten dann beweisen müssen, dass andere Ursachen den Schaden nicht verursacht haben können. In vergleichbaren Fällen sind die Kläger regelmäßig hieran gescheitert. In einem Leiturteil zu Vioxx hat der BGH festgestellt, dass die Einführung der Kausalitätsvermutung wegen der Ausschlussmöglichkeit in vielen Fällen wirkungslos bleiben dürfte.

Nach unserer Kenntnis ist seit Einführung der Neuregelung kein einziger pharmazeutischer Unternehmer verurteilt worden. Die Neuregelung hat daher zu keiner Verbesserung der beweisrechtlichen Situation von Arzneimittelgeschädigten geführt. In den USA hat der Hersteller des Arzneimittels Vioxx im Vergleichswege 6,87 Mrd. US $ gezahlt. In Deutschland werden sämtliche Vioxx-Geschädigten, spätestens nach dem BGH-Urteil vom 26.03.2013 vor Gericht keine Chance mehr haben. Auch die deutsche Bayer AG musste in den USA nahezu eine Milliarde an Schadenersatz wegen des erhöhten Thromboserisikos des Verhütungsmittels Yasmin leisten, während in Deutschland kein Kläger je etwas erhalten hat.

Vor diesem Hintergrund muss der erzielte gerichtliche Vergleich und das Nachgeben des pharmazeutischen Unternehmens schon als großer Erfolg gewertet werden. Denn zum ersten Mal hat in Deutschland ein pharmazeutisches Unternehmen wegen eines Antidepressivums einen Vergleich geschlossen und Schadenersatz gezahlt. Über die Höhe der Entschädigung wurde Stillschweigen vereinbart. Weitere Auflagen bestehen nicht.

Dormagen, 26.05.2014


Dr. Lothar Schröder

Samstag, 18. Januar 2014

Petition zur Neubewertung der SSRI-Antidepressiva auf OpenPetition

openPetition


Liebe LeserInnen,

ich möchte Sie auf eine Entscheidung der Großen Koalition hinweisen, die auch die SSRI Antidepressiva betrifft, über die in diesem Forum viel diskutiert wird.
Denn in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass die Parteien der neuen Bundesregierung einen faulen Deal geschlossen haben, durch den wahrscheinlöich verhindert wird, dass die SSRI Antidepressiva von unabhängiger Seite kritisch überprüft werden bezüglich Nutzen und deren Risiken.

Wie Sie sicher wissen wurden im Jahr 2005 die pharmazeutischen Unternehmen von der Europäischen Kommission dazu verpflichtet, auf das erhöhte Suizidrisiko der SSRI- Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen hinzuweisen. Im gleichen Jahr wurde in Deutschland auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet (IQWiG) und mit der Überprüfung des Nutzen und der Wirtschaftlichkeit verschiedener Medikamente beauftragt. Einer dieser Aufträge (offizielle Bezeichnung A05-20B) betraf auch die in die Kritik geratenen SSRI- Antidepressiva. Denn neben dem Suizidrisiko haben diese Medikamente weitere gravierende Nebenwirkungen und nur eine geringe Wirksamkeit. Schon in den 90er Jahren, als diese Mittel von den nationalen Aufsichtsbehörden zugelassen wurden, bestanden erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der SSRI- Antidepressiva. Als sich dann nun noch das erhöhte Suizidrisiko bestätigte, war es ein logischer Schritt, den Nutzen und die Wirksamkeit dieser Mittel von einem unabhängigen Institut erneut überprüfen zu lassen.

Doch der Auftrag des IQWiG mit der offiziellen Bezeichnung A05-20B zur Nutzenbewertung der SSRI- Antidepressiva wurde erst einmal mehrere Jahre zurückgestellt. Denn das Institut hatte viele andere Aufträge und konnte nicht alle gleichzeitig bearbeiten. Auch noch nach 5 Jahren hatte sich an diesem Status nichts geändert. Noch immer lag dieser Auftrag auf Halde und wurde nicht bearbeitet. Als zwischenzeitlich das Antidepressiva Reboxetin einer anderen Wirkstoffgruppe vom IQWiG überprüft wurde, da stellte sich hierbei heraus, dass dieses Mittel nicht wirksamer war als die Vergleichsmedikamente. Die vollständigen Studien wurden hierbei vom Unternehmen Pfizer erst nach öffentlichen Druck herausgegeben.
Es war daher zu befürchten, dass auch die SSRIs einer kritischen Überprüfung durch das IQWiG nicht standhalten würden.

Dann wurde mit Beschluss vom 18.110.2012 des G-BA der Auftrag zur Nutzenbewertung der SSRI zurückgezogen. Ich erfuhr hiervon nur durch Zufall. Zur Begründung wurde hierbei auf das neue Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) verwiesen und der dort eingeführten frühen Nutzenbewertung, die die alte Nutzenbewertung überflüssig machen soll. Doch die betrifft eigentlich nur neue Arzneimittel und nicht die des Bestandsmarktes. Der nächste Schritt ließ daher auch nicht lange auf sich warten: Die Parteien der Großen Koalition einigten sich im Koalitionsvertrag darauf, dass der Bestandsmarktaufruf, also die Bewertung der bereits zugelassenen Medikamente, nicht stattfinden wird. In SpiegelOnline erklärte der Vorsitzende des G-BA hierzu nur (siehe: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/bestandsmarkt-nutzen-etablierter-medikamente-doch-nicht-neu-geprueft-a-943188.html), dass diese Medikamente ohnehin bald ihren Patentschutz verlieren würden und die Bewertung der älteren Medikamente dann nicht mehr notwendig sei. Außerdem befürchtet man, dass man ansonsten mit zahlreichen Klagen der Unternehmen rechnen müsste, wenn deren Medikamente neu bewertet würden und dann eventuell bei negativem Ausgang nicht mehr erstattet würden. Dies zeigt, dass es den Gesundheitspolitikern bei der Bewertung nur un das Geld geht. Die Frage nach den Risiken und Nebenwirkungen und ob der Nutzen diese Risiken rechtfertig, wird hierbei nicht gestellt.

Die Lobby der Pharmaunternehmen hat es also geschickt verstanden, dass die SSRI-Antidepressiva nun doch nicht neu geprüft werden müssen. Für sie gilt der Spruch: einmal zugelassen, immer zugelassen. Und dabei spielt es auch keine Rolle, wenn nach der Zulassung gravierende Nebenwirkungen bekannt werden, die einen kaum vorhandenen Nutzen bei weitem überwiegen.

Doch dies kann und darf so nicht hingenommen werden! Denn unsere Gesundheit ist ein zu hohes Gut, um sie allein den Politikern und Lobbyisten zu überlassen.
Ich hatte daher an den Petitionsauschuss des deutschen Bundestages vor ca. einem Jahr eine Petition gerichtet und den Bundestag darin gebeten, den Gemeinsamen Bundesauschuss zu beauftragen, dass er das Prüfinstizut damit beauftragt, die SSRI-Antidepressiva einer Risiko-Nutzenbewertung zu unterziehen, wie es ja eigentlich auch vorgesehen war. Da von dieser Medikamentengruppe viele Menschen in Deutschland betroffen sind, habe ich auch darum gebeten, dass meine Petition auch auf der Interntseite des Petitionsausschusses zur Mitzeichnung veröffentlicht wird. Dies wurde jedoch mit der Begündung abgeleht, dass meine Petition gegen die Vorschriften für öffentliche Petitionen verstoßen würde, da sie einen Hinweis auf das Schicksal einer Person, meiner verstorbenen Frau, enthielt. Doch auch als ich die Petition entsprechend abgeändert hatte, wollte man sie nicht veröffentlichen. Denn es besteht, so deren Argumentation, zum einen kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung auf der Web-Seite des Petitionsausschusses und zum anderen hat der Petitionsauschuss darauf zu achten, dass die veröffentlichten Themen ausgewogen sind. Mir ist aber nicht bekannt, dass dort Anfragen zu Medikamenten und deren Nebenwirkungen überwiegen.
Es hat vielmehr den Anschein, dass man auch dort jede Öffentlichkeit und öffentliche Diskussion von vornherein vermeiden will. Der Petitionsausschuss hatte mir zwar Anfang letzen Jahres zugesagt, dass man eine Beschlussvorlage für den Bundestag erstellen wird, sich dies aber aufgrund der anstehenden Neuwahlen des Bundestages aber noch hinziehen wird. Wie diese Beschlussvorlage aussehen wird, kann man sich aber denken. Nachdem die Große Kolalition beschlossen hat, dass ältere Medikamente nicht mehr geprüft werden, wird man im Petitionsausschuss für die SSRIs wohl kaum eine gegenteilige Entscheidung vorschlagen.

Um die Problematik der Vereinbarung der Großen Koalition zu den Bestandsmedikamenten dennoch in der Öffentlichkeit zu thematisieren, habe ich meine Petition jetzt auch auf OpenPetition zur Mitzeichnung eingestellt.
Ich hoffe, dass möglichst viele in diesem Forum meinem Aufruf folgen und die Petition durch ihre Unterschrift unterstützen. Vielleicht sprechen Sie auch Freunde und Bekannte hierauf an. Es ist auch ganz einfach und kostet nicht viel Zeit.
Der folgende Link führt Sie direkt auf die Web-Seite:

https://www.openpetition.de/petition/online/neubewertung-des-nutzens-und-der-risiken-der-ssri-antidepressiva

Ich bedanke mich und wünsche Ihnen allen ein frohes und gesundes Neues Jahr 2014.

Viele Grüße,

Lothar Schröder