Als ich mich Ende März beim Gesundheitsministerium darüber beschwert habe, dass das BfArM weder 2005 noch 2007 die Ärzteschaft und die Öffentlichkeit über das erhöhte Suizidrisiko der SSRI- Antidepressiva informiert hatte, erhielt ich Ende Mai über das Ministerium eine Stellungnahme des BfArM als Antwort.Meine Vorwürfe wurden zurückgewiesen und es wurde behaupet, dass das BfArM bereits im März und April 2007 die pharmazeutischen Unternehmen angeschrieben und über die Entscheidung einer Arbeitsgruppe der EMEA zur Änderung der Zulassung informiert hat. Die Arbeitgruppe hatte eine Ausweitung der Warnhinweise von Jugendlichen und Kindern auf junge Erwachsene empfohlen.Auch hat das BfArM angeblich hierüber auch im Internet auf seiner Webseite informiert. Deswegen geht das BfArM davon aus, dass die Ärtztschaft in Deutschland hinreichend informiert wurde, so die Argumentation.Doch obwohl ich im letzten Jahr immer regelmäßig auf der Web-Seite des BfArM nach aktuellen Mitteilungen zu den SSRIs Ausschau gehalten hatte, war mir diese Mitteilung vom Frühjahr 2007 nicht bekannt. Hatte ich da was übersehen?Ich befragte Herrn Prof. Müller-Oerlinghausen, ob ihm etwas bekannt sei und erhielt vom ihm den folgenden Link auf eine Internet-Seite des BfArM, die diese Anschreiben vom Frühjahr 2007 enthielt:
Wie kann es sein, dass mir diese Meldung entgangen ist? Da ich mir dies nicht erklären konnte, habe ich mir die Dateien auf der Internet -Seite einmal genauer angesehen. Die Schreiben sind vom 26.03.07, 25.04.07 und 26.04.2007 und die Internet Seite ist angeblich am 26.04.2007 erstellt und zu letzten Mal geändert worden. Also doch: Ich habe mich geirrt und das BfArM hat zumindest über diese Schreiben an die Hersteller die Öffentlichkeit zeitnah informiert. Um ganz sicher zu sein, habe ich dann die Dateien auf meinen Rechner geladen und im Acrobat-Reader geöffnet. Wenn die Schreiben vom letzten Jahr stammen und die Internet-Seite im April letzten Jahres entstand und zuletzt geändert wurde, dann müssten die PDF-Dateien doch auch im letzten Jahr erstellt worden sein, richtig? Doch siehe da, als Erstellungsdatum wird der 22.04.2008 im Acrobat-Reader angegeben! (siehe Bild oben!)
Demnach kann die Internet-Seite auch nicht vorher erstellt worden sein. Kann es sein, dass die Seite im Internet des BfArM erst nachdem ich mich beim Ministerium beschwert habe erstellt wurde? Sollen durch die Rückdatierung der Seite auf April 2007 meine Beschwerden und Vorwürfe entkräftet werden? Ich habe beim Ministerium um eine Erklärung hierfür gebeten.