Da gegen den Bescheid der Aufsichtsbehörde BfArM zu meinem Antrag auf Informationsauskunft zu dem Medikament ZOLOFT von Pfizer kein Widerspruch eingelegt wurde, ist er nunmehr bestandkräftig. Als Termin hat mir die Behörde den 08. und 09. Juni mitgeteilt.
Doch es werden auch ein Anwalt der Kanzlei Lovells, die Pfizer vertritt, und ein Mitarbeiter Pfizers anwesend sein. Auch hat mir die Behörde mitgeteilt, dass die Informationsauskunft als reine Akteneinsicht gestattet wird und an dem Termin keine eigenen Kopien der Unterlagen zu Zoloft angefertigt werden können. Stattdessen werden mir Kopien der ausgewählten und gekennzeichneten Unterlagen nachgereicht.
Das hört sich zunächst gut an. Ich bekommen alle Unterlagen kopiert und muss mich nicht selbst damit befassen. Dadurch spare ich Zeit und kann mich ganz auf den Inhalt konzentrieren, könnte man meinen. Doch dadurch behält die Behörde auch die letzte Kontrolle, welche Informationen mir ausgehändigt werden und kann belastende Unterlagen mit der Begründung der Geheimhaltung mir noch vorenthalten. Dann würde die Akteneinsicht, für die ich über 3 Jahre gekämpft habe , zu Farce. Ich hoffe, dass meine Befürchtung unbegründet ist.
Doch ich werde nicht allein nach Bonn fahren. Herr Prof. Müller Oerlinghausen von der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft,
der mich schon im April 2006 bei meinem Besuch bei der europäischen Aufsichtsbehörde EMEA begleitet hatte, wird mich auch diesmal unterstützen und an der Akteneinsicht teilnehmen.
2 Kommentare:
Pfizer hält auch bei anderen Antidepressiva Daten zurück:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,629632,00.html
http://www.iqwig.de/index.868.html
Ansonsten kommt Sertralin in einer neuen syst. Übersichtsarbeit recht gut weg: http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(09)60046-5/abstract
Nachtrag: die Übersichtsarbeit wird in Leserbriefen ziemlich zerrissen.
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