Sonntag, 25. Mai 2014

Pfizer knickt wegen Antidepressivum Zoloft ein und zahlt erstmalig in Deutschland Schadenersatz

PRESSEERKLÄRUNG     

Dormagen, 26. Mai 2014.

Nach jahrelangem Rechtsstreit haben die Kläger und das pharmazeutische Unternehmen Pfizer einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Köln geschlossen.

Gegenstand des Vergleichs ist eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen Pfizer bezüglich des Antidepressivums Zoloft.

Die Mutter und Ehefrau der Kläger, Frau Monika Kranz, hatte sich im Jahr 2005 das Leben genommen, nachdem sie das Antidepressivum Zoloft eingenommen hatte. Für die behandelnde Ärztin wie für die Kläger war ihr Suizid vollkommen unerwartet und ohne vorherige Anzeichen. Nach Ansicht der Kläger war das Medikament Zoloft die auslösende Ursache für den Suizid und beschuldigten das Unternehmen Pfizer, das Suizidrisiko jahrelang verschwiegen und verschleiert zu haben. Denn obwohl die amerikanische Aufsichtsbehörde FDA ein halbes Jahr zuvor sämtliche pharmazeutische Unternehmen in den USA verpflichtet hatte, auf der Verpackung auf das erhöhte Suizidrisiko der Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen hinzuweisen, enthielt die Packungsbeilage und die Fachinformation in Deutschland zu dieser Zeit keinen Hinweis. Die Kläger begründeten ihre Klage daher insbesondere auch mit der vorsätzlichen Verletzung der Instruktionspflichten nach dem Arzneimittelgesetz § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 durch die Pfizer Pharma GmbH.

Möglich geworden ist der Vergleich letztendlich jedoch nur aufgrund der umfangreichen Berichterstattung in den deutschen Medien, insbesondere in der Frontal21 Dokumentation „Das Pharmakartell“ und in der ARD-Reportage Die Story: „Gefährliche Glückspillen“ und aufgrund der Auskunft bei der Aufsichtsbehörde. Die hierdurch bekannt gewordenen Unterlagen - insbesondere des Sachverständigengutachtens zur Zulassung von Zoloft in Deutschland im Jahre 1996- belegen, dass die Problematik des Suzidrisikos schon früh von der Beklagten erkannt wurde, man aber trotz dessen der Ansicht war, dass ein Hinweis in der Packungsbeilage nicht erforderlich sei.



Für den Schadenersatzprozess war dies aber unerheblich, denn von der Beklagten wurde argumentiert, dass nicht das Medikament sondern die Grunderkrankung der Depression den Suizid ausgelöst hat und daher die mit der Novellierung des Schadenersatzrechts im Jahre 2002 eingeführte Kausalitätsvermutung des §84 Abs. 2 Satz 2 nicht gilt. Die Kläger hätten dann beweisen müssen, dass andere Ursachen den Schaden nicht verursacht haben können. In vergleichbaren Fällen sind die Kläger regelmäßig hieran gescheitert. In einem Leiturteil zu Vioxx hat der BGH festgestellt, dass die Einführung der Kausalitätsvermutung wegen der Ausschlussmöglichkeit in vielen Fällen wirkungslos bleiben dürfte.

Nach unserer Kenntnis ist seit Einführung der Neuregelung kein einziger pharmazeutischer Unternehmer verurteilt worden. Die Neuregelung hat daher zu keiner Verbesserung der beweisrechtlichen Situation von Arzneimittelgeschädigten geführt. In den USA hat der Hersteller des Arzneimittels Vioxx im Vergleichswege 6,87 Mrd. US $ gezahlt. In Deutschland werden sämtliche Vioxx-Geschädigten, spätestens nach dem BGH-Urteil vom 26.03.2013 vor Gericht keine Chance mehr haben. Auch die deutsche Bayer AG musste in den USA nahezu eine Milliarde an Schadenersatz wegen des erhöhten Thromboserisikos des Verhütungsmittels Yasmin leisten, während in Deutschland kein Kläger je etwas erhalten hat.

Vor diesem Hintergrund muss der erzielte gerichtliche Vergleich und das Nachgeben des pharmazeutischen Unternehmens schon als großer Erfolg gewertet werden. Denn zum ersten Mal hat in Deutschland ein pharmazeutisches Unternehmen wegen eines Antidepressivums einen Vergleich geschlossen und Schadenersatz gezahlt. Über die Höhe der Entschädigung wurde Stillschweigen vereinbart. Weitere Auflagen bestehen nicht.

Dormagen, 26.05.2014


Dr. Lothar Schröder

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Schreiben Sie mich bitte mal an mir geht es ganz schlecht wegen ssri fluoxetin und olanzapin 16 Jahre Psychopharmaka bekommen aufgrund falschdiagnose SynthX@web.de