Montag, 7. April 2008

Die Deutsche Arzneimittel-Aufsicht, Lobby der Pharmaindustrie oder Anwalt der Patienten und Ärzte?




Haben Sie ihn auch gesehen in den Tagesthemen am 02.04.08 , den Vorsitzenden der deutschen Arzneimittel Aufsichtsbehörde BfArM, Herrn Prof. Löwer, wie er sich zu den Fragen zur aktuellen Studie von Kirsch zur geringen Wirksamkeit von Antidepressiva bei leichten und mittelschweren Depressionen geäußert hat?
"Es ist uns schon länger bekannt, dass die Antidepressiva bei leichten und mittleren Depressionen 'keine so großartige' Wirkung haben", sagt er in den Tagesthemen. Wozu also der ganze Wirbel um die Studie von Kirsch, wenn alle dies ohnehin schon wissen? Alle,aber nur nicht die eigentlich Leidtragenden, die Patienten. Denn denen hat man jahrelang vehement die Mär von den sicheren und wirksamen Antidepressiva in den Printmedien, im Funk und Fernsehen erzählt, damit sie nur fleißig schlucken, was ihnen die Industrie vorsetzt. Was sagte Schopenhauer einst über die Wahrheit:
Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen : Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft und schließlich ist sie selbstverständlich!
Sind wir bei der Frage der Wirksamkeit der Antidepressiva wirklich schon auf der 3. Stufe? Wenn der Aufsicht die geringe Wirksamkeit schon lange bekannt war, dann frage ich mich, warum dann nicht schon längst die Zulassung der SSRI-Antidepressiva nur auf die Fälle schwer depressiver Patienten in klinischer Behandlung eingeschränkt wurde, wenn für 95% der Patienten diese Medikamente nichts bringen? Warum wurde dann im Gegenteil 2004 die Indikation bei ZOLOFT noch ausgeweitet zur vorbeugenden Behandlung gegen Depression. Wie kann ein Medikament wirksam sein zur Vorbeugung einer Krankheit, wenn es in leichten und mittleren Fällen dieser Krankheit nicht wirksam ist. Gibt es denn Studien, die die Wirksamkeit der vorbeugenden Behandlung belegen? Oder sollte nur kurz vor dem Auslaufen des Patents noch einmal der Umsatz angekurbelt werden? Warum hat die Aufsicht dem Begehren des Herstellers PFIZER zur Erweiterung der Indikation nachgegeben, ohne dass wirklich ein zusätzlicher Nutzen gegeben ist?

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